Hier finden Sie wissenwertes über Damhirsche:
https://de.wikipedia.org/wiki/Damhirsch
Quelle: Wikipedia
Hier Videos aus dem Internet.
Paarung der Damhirsche:
https://www.youtube.com/watch?v=qFMNh589uxo
Quelle: hwsnatour
Im Oktober ist die Paarungszeit (Brunft) des Damwildes. Der Damhirsch (Dama dama) ist ein mittelgroßer Hirsch. Charakteristisch ist das Schaufelgeweih der männlichen Tiere und das gefleckte Sommerfell. Damhirsche sind tagaktiv und leben bevorzugt in offenen Landschaften, in denen sich kleine Waldpartien mit landwirtschaftlichen Flächen abwechseln. Damhirsche besetzen häufig feste, über Jahrzehnte bestehende Brunftplätze, auf denen sie sich alljährlich einfinden.Die Anwesenheit von Damhirschen in den Brunftrevieren ist bereits ab Ende September anhand der Schlagstellen feststellbar. Dabei zerschlagen Damhirsche einzelne junge Bäume oder herabhängende Äste mit ihrem Geweih. Beim senkrechten Herabstreichen des Kopfes an dünnen Stämmen oder Ästen streichen die Hirsche auch Sekret der Voraugendrüsen am Holz ab. Über diesen individuellen Geruch informieren Damhirsche ihre Artgenossen über ihre Anwesenheit. Die eigentliche Paarungszeit beginnt Anfang Oktober und dauert bis Mitte November, der Höhepunkt der Brunft liegt in der zweiten Oktoberhälfte.
Ausbildung zum Hirschhalter
Jeder zukünftige Hirschhalter muss ein Nachweis über eine spezielle Ausbildung erbringen, um die Wildtierhaltebewilligung zu erlangen. Allerdings ist es kantonal unterschiedlich geregelt, zu welchem Zeitpunkt diese Bewilligung erteilt wird. Seit fünf Jahren bietet die Schweizerische Vereinigung der Hirschhalter (SVH) zusammen mit dem Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) und der Agridea einen solchen Lehrgang an. Diese fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) besteht aus sechs Kurstagen sowie einem Praktikum von 300 Stunden. Dieses muss zusammen mit einem anerkannten Hirschhalter (Mentor) absolviert werden. Die Mentoratsstunden können teilweise auch im eigenen Gehege stattfinden, wobei der Mentor unterstützend zur Seite steht. In diesen 300 Stunden müssen in einer Checkliste aufgeführte Arbeiten erledigt werden. Das Schwergewicht liegt in der Beobachtung der Herde und dem Erlernen des Normalverhaltens der Tiere. Das ist das A und O der Hirschhaltung.
Das gilt es zu beachten
Wer gewerbsmässig Hirsche halten will, braucht eine Wildtierhaltebewilligung vom kantonalen Veterinäramt. Diese erhält er nur, wenn er eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) vorweisen kann. Weiter muss ein mindestens 2 m hoher Zaun errichtet werden. Das Tierschutzgesetz schreibt zudem einen Witterungsschutz vor, der allen Tieren gleichzeitig Platz bietet. Dieser muss im Winter vor Kälte und Nässe schützen, im Sommer Schatten spenden. Wald darf nicht eingezäunt werden, die Grasnarbe muss ganzjährig erhalten bleiben. Um dies zu erreichen, muss die Belegdichte angepasst und ein Umtriebsweidesystem betrieben werden.
Wie bei Nutztieren üblich, muss auch bei den Hirschen jedes Tier markiert sein. Behandlungen müssen im Behandlungsjournal eingetragen und Absetzfristen eingehalten werden. Für Tiere, die den Betrieb verlassen, muss ein Begleitdokument ausgefüllt werden. Besondere Bestimmungen gelten bei der Schlachtung. Die Schlachtung auf dem Herkunftsbetrieb stellt bei Gehegewild eine Ausnahme dar. Vor der Schlachtung wird eine Schlachttieruntersuchung durch den Amtstierarzt verlangt. Der Abschuss darf nur durch eine berechtigte Person erfolgen. Je nach Kanton muss ein Schiesskurs absolviert oder aber ein Jagdpatent vorgelegt werden. Nach dem Schuss muss das Tier sofort entblutet werden. Beim Ausweiden auf dem Betrieb wie auch beim Verarbeiten in der Schlachtanlage muss ein Amtstierarzt zugegen sein für die obligatorische Fleischuntersuchung. Die Schlachtanlage muss ebenfalls vom Veterinäramt bewilligt sein.
Die Verarbeitung des Fleischs wiederum unterliegt dem Lebensmittelgesetz. Das heisst, der verarbeitende Betrieb muss dem Lebensmittelinspektorat gemeldet und von diesem kontrolliert werden.
Hirschhaltung in der Schweiz
In der Schweiz werden von rund 750 Hirschhaltenden etwa 15 000 Tiere gehalten. Das sind pro Halter etwa 20 Tiere. Rund ein Drittel aller Hirschhaltenden ist der Schweizerischen Vereinigung der Hirschhalter (SVH) angeschlossen. Damhirsche machen mit rund 85 Prozent den weitaus grössten Anteil aus.
15 Prozent sind Rot- und Sikahirsche, wobei die letztere Gattung nur sehr schwach vertreten ist. Nur gerade ein Viertel aller Hirschhaltenden sind Landwirte, und für sie stellt die Hirschhaltung einen eigentlichen landwirtschaftlichen Betriebszweig dar. Hirschfleisch aus der Schweiz deckt 25 Prozent des Pro-Kopf-Verzehrs ab. Dabei stammt der Hauptteil aus der Jagd und nur gerade zwei Prozent aus Wildgehegen. Das Importfleisch stammt hauptsächlich aus Neuseeland.